Allgemeine Geschäftsbedingungen
Starux GmbH, Schweiz, Alpsteinstrasse 11, 9030 Abtwil


GELTUNGSBEREICH UND GRUNDLAGEN


1. Diese AGB regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen zwischen Kunden (Leistungsbezüger) und Starux GmbH (Leistungserbringerin), im Folgenden als «Vertragspartner» bezeichnet, für den gesamten Leistungskatalog von Starux GmbH.
2. Starux GmbH bekennt sich zu AGB, die für beide Vertragsparteien fair, juristisch korrekt, zweckmässig und transparent sind. Starux GmbH wendet deshalb für die Erbringung ihrer Dienstleistungen und damit für sämtliche Vertragsverhältnisse mit Kunden die AGB der Schweizerischen Informatikkonferenz SIK an (AGB SIK); die SIK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder der Bund, alle Kantone und zahlreiche Städte und Gemeinden sind. Sie fördert die Zusammenarbeit der Gemeinwesen im Bereich der Digitalisierung. Die AGB SIK sind in der ganzen Schweiz breit anerkannte Regelungen und gelten als mustergültig i.S. Fairness und Ausgewogenheit.
3. Soweit im vorliegenden Dokument nichts anderes festgeschrieben ist, gelten somit für Vertragsverhältnisse zwischen Starux GmbH und ihren Vertragspartnern die AGB SIK (www.sik.swiss; AGB der SIK – Schweizerische Informatikkonferenz; Ausgabe Januar 2020). Wo im Interesse der Praktikabilität und der besonderen Bedürfnisse eines KMUs wie Starux GmbH erforderlich, werden nachfolgend einige Bestimmungen der AGB SIK präzisiert, angepasst oder wegbedungen.
4. Auf die Vertragsbeziehung zwischen Starux GmbH und ihren Kunden finden ausschliesslich die vorliegenden AGB Anwendung. Entgegenstehende oder anderslautende Geschäftsbedingungen von Kunden entfalten keine Wirkung, auch wenn Starux GmbH ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.
5. Abweichungen von diesen AGB und den vorliegenden Regelungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und sind in den Vertragsurkunden zwischen den Vertragspartnern zu vermerken.

VERTRAGSSCHLUSS, SISTIERUNG VON LEISTUNGEN UND RÜCKTRITT


6. In Ergänzung zu Ziffer 3 der AGB SIK (Angebot) gilt: Sofern der Leistungsbezüger einen Auftrag an Starux GmbH ohne schriftlichen Vertrag telefonisch, mündlich oder online erteilt, bedarf dieser zu seiner Gültigkeit zumindest eines Bestätigungsschreibens durch Starux GmbH in Textform. Dies gilt auch für alle sonstigen mündlichen Vereinbarungen.
7. Starux GmbH ist jederzeit berechtigt, an Starux GmbH erteilte Aufträge abzulehnen oder von einem Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadenersatzansprüche entstehen, wenn der Inhalt oder die Form der geschuldeten Leistung von Starux GmbH gegen gesetzliche Bestimmungen verstösst.
8. Starux GmbH hat zudem das Recht, ausstehende oder bereits gelieferte/erbrachte Leistungen zurückzu- behalten/ziehen oder von einem Vertrag ohne Schadenersatzansprüche des Kunden zurückzutreten, wenn der Kunde die vertraglich geregelten Zahlungsbedingungen bzw. sämtliche Bestimmungen nicht einhält oder begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden auftreten.

VERGÜTUNG


9. In Ergänzung zu Ziffer 10.6 AGB SIK (Preisanpassungen) gilt, dass Starux GmbH berechtigt ist, die mit dem Kunden vereinbarten Preise nach Vertragsschluss in dem Umfang zu erhöhen, wie Preissteigerungen Dritter erfolgen, von denen Starux GmbH für die Vertragserfüllung notwendige Vorleistungen bezieht, die bei Vertragsschluss nicht bekannt waren und die Starux GmbH nicht beeinflussen kann (z.B. Kostensteigerungen für Lizenzen, Wartungsgebühren von Dritten etc.). Dasselbe gilt für allfällige Erhöhungen von Steuern (z.B. MWST) oder Abgaben.
10. Mehraufwände, die sich aus Zusatzwünschen der Leistungsbezügerin ergeben und durch den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht abgedeckt sind, sind ausserhalb des vereinbarten Kostendaches des betreffenden Vertrages zu denselben Konditionen abzugelten.

DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSSICHERHEIT


11. Ziffer 13.7 der AGB SIK (Gewährleistung technischer Standards) wird durch die folgende Bestimmung ersetzt: Die Leistungserbringerin gewährleistet, dass ihre werkvertraglichen oder auftragsrechtlichen Leistungen und Dienstleistungen bei Vertragsabschluss technisch wie organisatorisch dem Stand der IT-Sicherheit entsprechen, so wie er zu diesem Zeitpunkt durch allgemein anerkannte Standards definiert wird, sofern sich aus dem Vertrag zwischen den Vertragspartnern nicht etwas anderes ergibt. Benötigt der Leistungsbezüger aufgrund gesetzlicher oder betriebsinterner Weisungen im Bereich des Datenschutzes und der Informationssicherheit im Verlaufe der Vertragserfüllung über diese allgemeinen Standards hinaus zusätzliche Leistungen der Leistungserbringerin (z.B. Schutzmassnahmen, Dokumentationen etc.), so sind diese als Leistungsänderungen gemäss AGB SIK Ziffer 11 zu behandeln. Starux GmbH haftet für keinerlei Schäden bezüglich mangelder Informationssicherheit oder Datenschutz, wenn die Leistung nicht 100% von der Starux entwickelt und verwendet/gehostet wird.

ERZUG


12. Ziffer 15.2, Punkt 2, der AGB SIK (Ersatzvornahme durch Dritte) wird wegbedungen und gelangt nicht zur Anwendung.
13. Ziffer 15.3 der AGB SIK (Konventionalstrafe) wird wegbedungen und gelangt nicht zur Anwendung. Für Lieferverzögerungen können, sofern vertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist, keine Konventionalstrafen oder Schadenersatzforderungen durch die Leistungsbezügerin geltend gemacht werden. Soll bei Verzug der Leistungserbringerin eine Konventionalstrafe fällig werden, so wird dies für jedes Vertragsverhältnis individuell geregelt.
14. Ziffer 15.4 der AGB SIK (Zahlungsverzug) wird ersatzlos wegbedungen und gelangt nicht zur Anwendung mit der Ausnahme, dass die Leistungsbezügerin einen Verzugszins von 7% schuldet.
15. Bei den in den Verträgen und Projektplänen angegeben Terminen handelt es sich um Richttermine, ausser die Vertragspartner vereinbaren in den Verträgen Fixtermine.

GEWÄHRLEISTUNG (GARANTIE)


16. Ziffer 16.2 der AGB SIK (Nachbesserung) wird durch folgende Regelung ersetzt: Stellt die Leistungsbezügerin einen Mangel fest, für die die Leistungserbringerin Gewähr zu leisten hat, kann die Leistungsbezügerin vorerst nur die unentgeltliche Nachbesserung verlangen. Im Übrigen gilt Ziffer 16.3 AGB SIK.¨
17. Mängel aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Anforderungen/Spezifikationen bzw. aufgrund von ungünstigen oder unvollständigen Anweisungen der Leistungsbezügerin behebt die Leistungserbringerin auf Kosten der Leistungsbezügerin. Dies kann die Terminsituation im Projekt verändern und den Kostenrahmen sprengen, ohne dass dafür die Leistungserbringerin eine Verantwortung trifft.
18. Die Gewährleistungsfristen beginnen nicht nach einzelnen Teilabnahmen (Sprintergebnisse) zu laufen, sondern erst mit erfolgter Schlussabnahme.
19. Die Gewährleistung für Leistungen inkl. Einhaltung von Terminen durch die Leistungserbringerin wird ausgeschlossen für Fehler, Störungen und sonstige Mängel, die auf höhere Gewalt, Krieg, Pandemie, Aufruhr, Naturkatastrophen, Streik, nicht bestimmungsgemässe Nutzung oder mangelhafte Mitwirkung der Leistungsbezügerin, einseitige Änderung an der Einsatzumgebung durch die Leistungsbezügerin, ungeeignete Systemvoraussetzungen auf Seiten der Leistungsbezügerin, mangelhafte Umweltbedingungen am Betriebsstandort, Fehler in der Stromversorgung oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.

HAFTUNG


20. Ziffer 17.1 der AGB SIK (Haftung) wird wie folgt angepasst: Der letzte Satz von Ziffer 17.1 wird ersatzlos gestrichen.
21. Ziffer 17.1 der AGB SIK wird zudem wie folgt ergänzt: Die Leistungserbringerin haftet im Rahmen ihrer Leistungserbringung nicht für leichte Fahrlässigkeit, sondern nur für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schaden. Die Beweislast für den Schaden und die Art des Verschuldens liegt bei der Leistungsbezügerin. Zudem haftet die Leistungserbringerin gegenüber der Leistungsbezügerin nicht für entgangenen Gewinn, geschäftlichen Misserfolg, Datenverlust oder Ansprüche Dritter, die während der Zusammenarbeit zwischen Leistungsbezügerin und Leistungserbringerin auf Seiten der Leistungsbezügerin ohne kausale Mitverantwortung der Leistungserstellerin entstehen.

FOLGEN DER BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES


22. Ziffer 19.2 der AGB SIK (Instruktion einer neuen Anbieterin) wird wie folgt ergänzt: Die Instruktion durch die Leistungserbringerin bezieht sich nicht auf Daten und Fakten, welche durch ihr Geschäftsgeheimnis geschützt sind.

RECHTE AN DEN ARBEITSERGEBNISSEN


23. Ziffer 24 (24.1.1 - 24.4.7) der AGB SIK (Immaterialgüterrechte) wird wie folgt ersetzt: Die Rechte an den von der Leistungserbringerin in Erfüllung des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen und alle verbundenen Komponenten (wie z.B: Patente, Know-How) gehen mit Erstellung und Lieferung nicht auf die Leistungsbezügerin über. Grundlegend gilt, das sämtliche Reche von/an erzeugungen beim Leistungserbringer bleiben und ausschliesslich durch Vertragliche Bestimmungen teils an die Leistungsbezügerin übergehen/übergeben werden. Übergebene Rechte an die Leistungsbezügerin (Kunde der Starux GmbH), auch Nutzungsrechte, an Erzeugnissen/Leistungsergebnissen und all ihre Komponenten können jederzeit widerufen werden, wenn gegen AGB oder Vertragliche Bestimmungen verstossen wurde. Die Beweislast liegt bei der Leistungsbezügerin.
24. Ziffer 31.1 der AGB SIK (Kündigungsfrist) wird wie folgt angepasst: Die Kündigungsfrist beträgt, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist, für beide Vertragspartner je sechs Monate.

Prüfung und Abnahme von Lieferungen und Leistungen


25. Ziffer 25.3 der AGB SIK (Kündigungsfrist) wird wie folgt angepasst: Die Leistungserbringerin teilt der Leistungsbezügerin mindestens 7 Tage zuvor die Bereitschaft zur Prüfung mit. Über die Prüfung und deren Ergebnis kann ein Protokoll erstellt werden, das beide Vertragspartner unterzeichnen oder die prüfung wird über andere Plattformen (wie Email) protokolliert und benötigt dadurch keine Signatur.
26. Ziffer 25.10 der AGB SIK (Kündigungsfrist) wird wie folgt angepasst: Verweigert die Leistungsbezügerin, obwohl die Voraussetzungen dazu gegeben sind (siehe Ziff. 25.1 und 25.3), die Teilnahme an der Prüfung trotz Mahnung und einer 7 Tägigen Nachfrist, so gilt die Leistung als erfolgreich geprüft und bei Werkverträgen als abgenommen.

NUTZUNG DER VON Starux GmbH BEZOGENEN DATEN


Verbreitung, Vervielfältigung und Wiederverkauf der Informationen, die aus der Datenbank Starux GmbH stammen, sind strengstens untersagt.
Die Starux GmbH Haftet nicht für die Aufbewahrung/Speicherung der erworbenen und zu verfügunggestellten Daten.
Das Ziel der Starux GmbH besteht darin, die Anbahnung von Geschäften und den Aufbau von soliden Handelsbeziehungen durch persönliche Kontakte zu fördern, nicht mittels automatisierter Werbung (z. B. Newsletters).
Die Starux GmbH haftet nicht für sämtliche Schäden oder Datenschutz verletzungen nach dem Verkauf von Daten, grundlegend geht die Starux davon aus das sämtliche Gesetzte von den Kunden ausnahmslos eingehalten werden.